21.5.11

Gaststättenrechtliche Erlaubnis in NRW bekommen, Teil 2

In Krefeld fand die zweite Pflichtveranstaltung statt, die ein Anwärter auf ein Gastgewerbe benötigt. Die IHK-Schulung kostet 51 € und fand mit etwa 40 Personen statt. Im Vorfeld musste das Geld auf ein Konto überwiesen und der Einzahlungsbeleg später vorgelegt werden.

Zwei Referenten – einer Prüfer, ein Jurist – trugen 3 Stunden wichtige Fakten vor. Ein paar Folien waren auch dabei und die beiden machten das prima.

Interessante Details:

  • Die Dauer der Schulung in den Bundesländern unterschiedlich. In Bayern beträgt die Schulungsdauer 6 statt nur meine 3 Stunden.
  • Wer das Restaurant nicht kauft sondern mietet, sollte auf jeden Fall ein detailliertes Übergabeprotokoll anfertigen. Ein Fettabweiser ist zum Beispiel Pflicht. Gibt es den nicht, aber der Vertrag ist unterzeichnet, muss der Pächter das unter Umständen teuer umrüsten und die Unkosten selbst tragen.
  • Bei der Lagerung von Töpfen in nicht geschlossenen Behältnissen sollte ein Handbuch darüber gelegt werden.
  • Kopftuch und spezielle Kleidung (nicht Straßenkleidung) ist angebracht.
  • Wenn Gäste ihren einen Kuchen/Grillfleisch/… mitbringen, und andere Gäste davon krank werden, hat der Gastwirt den Ärger, wenn die Gäste sich beim Gesundheitsamt beklagen, die von den Nahrungsmitteln übel wurde. Man sollte sich gut überlegen, ob man es als Restaurant erlaubten sollte, dass Gäste eigene Speisen mitbringen und diese etwa beim Grillen verteilen.
  • Zubehör wie Mülltonnen, Lampen sollten das “Geprüft Siegel” haben. Denn wenn es etwa zu einem Brand kommt, ist man mit GS-Dingen auf der sicheren Seite – andernfalls könnte die Versicherung Probleme machen.
  • Eingänge müssen dokumentiert werden. Es gibt ein “Dokumentationsmuster Wareneingang” von der DEHOGA. Online im Anhang bei http://www.erlangen-hoechstadt.de/media/custom/450_1383_1.PDF.
  • Wenn Waren in Boxen kommen sollte geprüft werden, ob man sich Ungeziefer ins Kühlhaus holt, wenn man die Boxen direkt dort abstellt. (Umräumen!)
  • Wissen um die HygieneV (http://www.freieheilpraktiker.com/cms_uploads/HygieneverordnungNRW.pdf) und InfektionsV sind Pflicht.
  • Eine Schulung zur Sicherheitstechnischen Betreuung muss man machen. Es gibt einen Fernlerngang, der ist frei. Informationen auf http://www.bghw.de/ausbildung/fernlehrgang.
  • Der eigene Nachweis zum Infektionsschutzgesetz (und der aller Mitarbeiter) muss für eine eventuelle Prüfung an der Arbeitsstätte sein und nicht zuhause im Ordner.
  • Jeder braucht eine Prüfung nach dem IVG, der in irgendeiner Weise Kontakt mit Lebensmitteln hat (Daumen im Salat zählt nicht dazu …). Ein Keller trägt nur, und braucht das nicht unbedingt, wenn er die Küche nicht betritt. Wer aber eine Scheibe Zitrone schneidet, oder Milch umfüllt, braucht das.
  • Keine traditionelle Seife verwenden, sondern Flüssigseife im Spender. Am Besten daneben Desinfektionsmittel. Einmalpapier zum Abtrocknen, auf keinen Fall einen Blaser (verteilt nur Bakterien, ist aber Ok, in einem Extraraum). (Dafür gibt es aber keine gesetzliche Reglung.)
  • Es kann ein Wettbewerbsvorteil sein, Leute in die Küche schauen zu lassen.
  • Für Desinfektions- und Reinigungsmittel gibt es zertifizierte Produktlisten bei DGHM (Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie), DVG (Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft) und RKI (Robert Koch-Institut). Bei der Desinfektion ist man bei Problemen auf der sicheren Seite, wenn man ein Produkt hat, was auf einer (oder jeder) Liste ist. Doch das kostet schon einen Batzen mehr.
  • Reinigungspläne und Hygienepläne müssen gepflegt werden und bei einer Kontrolle einsehbar sein.
  • -- Erster Teil, es folgt die 2. Halbzeit ---
  • Sind Verheiratete noch nicht volljährig, bekommen diese dennoch schon harten Alkohol.
  • Große Tafel mit Preisen reicht aus, muss nicht zwingend alles auf einer Speisekarte stehen (relativ neu diese Reglung, früher mussten immer Preisübersichten “in ausreichender Menge” an den Plätzen liegen.)
  • Für die Säuberung der Bierleitungen gibt es nach dem Wegfall der Getränkeschankanlagenverordnung im Jahr 2005 zwar gesetzlich kein vorgeschriebenen Zeiträume mehr, doch im Schnitt alle 7-14 Tage muss die Anlage gereinigt werden, da man im Fall einer Klage schlechte Karten hat, wenn man erst jeden 15. Tag macht.
  • Schläuche für Fruchtsäfte müssen jeden Tag gereinigt werden.
  • Im Bierraum sollte es eine Gaswarnanlage geben.
  • Gerade wer eine Anlage mietet, sollte sich ein Betriebsvergleich in der Gastronomie anschauen – Erhebungen gibt es jedes Jahr und werden in Buchform angeboten.

Nach der Schulung bekam ich ein Zertifikat (aber keine Quittung) und konnte wieder zum Gewerbeamt. Dort hat man mir noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeindekasse beantragt (das kommt aus Xanten) und die Größen verschiedenen Räume mussten eingetragen werden. Das gestaltete sich problematisch, da die Bank mir komplett falsche Zahlen und Baupläne gegeben hat. Die Plane stammten vom Entwurf. Das Bauamt war aber so freundlich, mir die neusten Unterlagen zu geben, die reichte ich an das Gewerbeamt weiter, und damit war die Anmeldung abgeschlossen.